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§ 16 - Digitale Gesetze
Erstes Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund (ÜblG 1)
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
1. Besatzungslasten
2. Kriegsfolgenhilfe
3. Umsiedlung und Auswanderung
4. Rückführung
5. Grenzdurchgangslager
§ 16
5a. Aufwendungen der Arbeitslosenfürsorge
6. Zuschüsse zu den Lasten der Sozialversicherung
III. Übergangs- und Schlußbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
II.: Besonderer Teil
5.: Grenzdurchgangslager
§ 16
Der Bund trägt die Kosten für die von der Bundesregierung als Grenzdurchgangslager von übergebietlicher Bedeutung anerkannten Einrichtungen.