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§ 3 - Digitale Gesetze
Verordnung betreffend die Ausführung der am 9. September 1886 zu Bern abgeschlossenen Übereinkunft wegen Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst (ÜbkBernAV)
Eingangsformel
§ 1
§ 2
§ 3
Inhaltsverzeichnis
§ 3
Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.