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§ 6 Verletzung der Vorschriften über den Geschäftskreis - Digitale Gesetze
Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG)
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt Vorschriften über die Tätigkeit der Unternehmensbeteiligungsgesellschaften
Dritter Abschnitt Verfahren und Aufsicht, Bezeichnungsschutz
Vierter Abschnitt Übergangs-, Bußgeld-, Änderungs- und Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Zweiter Abschnitt: Vorschriften über die Tätigkeit der Unternehmensbeteiligungsgesellschaften
§ 6 Verletzung der Vorschriften über den Geschäftskreis
Ein Verstoß gegen die §§ 3 bis 5 berührt die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts nicht.