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§ 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes - Digitale Gesetze
Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG)
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt Vorschriften über die Tätigkeit der Unternehmensbeteiligungsgesellschaften
Dritter Abschnitt Verfahren und Aufsicht, Bezeichnungsschutz
Vierter Abschnitt Übergangs-, Bußgeld-, Änderungs- und Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
§ 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes
Dieses Gesetz regelt die Tätigkeit und Beaufsichtigung von Unternehmensbeteiligungsgesellschaften.