Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Verordnung über das Verfahren zur Zulassung von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen sowie zur Erteilung von Fachkenntnisbescheinigungen nach dem Umweltauditgesetz (UAGZVV)
§ 1 Antrag auf Zulassung als Umweltgutachter
§ 1a Antrag auf Zulassung als Umweltgutachter für ein Drittland
§ 2 Antrag auf Zulassung als Umweltgutachterorganisation
§ 2a Antrag auf Zulassung als Umweltgutachterorganisation für ein Drittland
§ 3 Antrag auf Erteilung einer Fachkenntnisbescheinigung
§ 4 Prüfungsausschuss
§ 5 Mündliche Prüfung
§ 5a Fachgespräch
§ 6 Entscheidung
§ 7 Rücktritt von der mündlichen Prüfung
§ 8 Wiederholung des Zulassungsverfahrens
§ 9 Mündliche Prüfung in Verfahren zur Erteilung einer Fachkenntnisbescheinigung
§ 10 Erteilung von Zulassung und Fachkenntnisbescheinigung in besonderen Fällen
§ 11
Anhang (zu § 5 Abs. 3)
§ 11 - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 11
(Inkrafttreten)