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§ 5 Zulassungsentscheidungen ohne mündliche Prüfung - Digitale Gesetze
Verordnung über Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Zulassungsstelle und der Widerspruchsbehörde bei der Durchführung des Umweltauditgesetzes (UAGGebV)
Eingangsformel
§ 1 Gebühren und Auslagen
§ 2 Widerspruch
§ 3 Zurückweisung oder Zurücknahme eines ausschließlich gegen eine Festsetzung von Gebühren oder Auslagen gerichteten Widerspruchs
§ 4 Widerruf und Rücknahme eines Verwaltungsaktes, Ablehnung und Rücknahme von Anträgen
§ 5 Zulassungsentscheidungen ohne mündliche Prüfung
§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 1 Absatz 1) Gebührenverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
§ 5 Zulassungsentscheidungen ohne mündliche Prüfung
Für Zulassungsentscheidungen, die ohne mündliche Prüfung ergehen, ermäßigt sich die vorgesehene Gebühr um ein Viertel; sie kann bis zu einem Viertel der vorgesehenen Gebühr ermäßigt werden.