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§ 23 Besondere gesetzliche Regelungen - Digitale Gesetze
Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG)
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt Teilzeitarbeit
Dritter Abschnitt Befristete Arbeitsverträge
Vierter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
§ 22 Abweichende Vereinbarungen
§ 23 Besondere gesetzliche Regelungen
Inhaltsverzeichnis
Vierter Abschnitt: Gemeinsame Vorschriften
§ 23 Besondere gesetzliche Regelungen
Besondere Regelungen über Teilzeitarbeit und über die Befristung von Arbeitsverträgen nach anderen gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.