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Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierwirt/zur Tierwirtin (TWirtAusbV 2005)
Eingangsformel
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Ausbildungsdauer
§ 3 Berufsfeldbreite Grundbildung
§ 4 Zielsetzung der Berufsausbildung
§ 5 Ausbildungsberufsbild
§ 6 Ausbildungsrahmenplan
§ 7 Ausbildungsplan
§ 8 Schriftlicher Ausbildungsnachweis
§ 9 Zwischenprüfung
§ 10 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Rinderhaltung
§ 11 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Schweinehaltung
§ 12 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Geflügelhaltung
§ 13 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Schäferei
§ 14 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Imkerei
§ 15 Fortsetzung der Berufsausbildung
§ 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Tierwirt/zur Tierwirtin
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Tierwirt/Tierwirtin wird staatlich anerkannt.