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§ 17 - Digitale Gesetze
Verordnung zur Durchführung des Tarifvertragsgesetzes (TVGDV)
Erster Abschnitt Tarifausschuß
Zweiter Abschnitt Allgemeinverbindlicherklärung und Aufhebung der Allgemeinverbindlichkeit
Dritter Abschnitt Aufhebung von Tarifordnungen und Anordnungen
Vierter Abschnitt Tarifregister
Fünfter Abschnitt Kosten
§ 17
Sechster Abschnitt Schlußbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Fünfter Abschnitt: Kosten
§ 17
Das Verfahren bei der Allgemeinverbindlicherklärung und bei der Beendigung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen ist kostenfrei.