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Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums der Finanzen zum Transparenzregister (TrGebV)
Eingangsformel
§ 1 Gebührenerhebung
§ 2 Gebührenerhebung bei Rechtsgestaltungen
§ 3 Tragung der Gebühren durch Dachverbände
§ 4 Verfahren für eine Gebührenbefreiung bei steuerbegünstigten Zwecken
§ 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 1) Gebührenverzeichnis
§ 1 Gebührenerhebung - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Gebührenerhebung
Die registerführende Stelle erhebt für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach Abschnitt 4 des Geldwäschegesetzes Gebühren nach der Anlage (Gebührenverzeichnis).