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Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2000/52/EG der Kommission vom 26. Juli 2000 zur Änderung der Richtlinie 80/723/EWG über die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und den öffentlichen Unternehmen (TranspRLG)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Rechnungsmäßige Trennung nach Geschäftsbereichen
§ 4 Aufbewahrungspflichten
§ 5 Vorlage- und Auskunftspflichten
§ 6 Persönliche Verantwortlichkeit
§ 7 Verhältnis zu anderen Vorschriften
§ 8 Bußgeldvorschriften
§ 9 Zeitlicher Anwendungsbereich
§ 10 Geschäftsweg
§ 11 Inkrafttreten
§ 10 Geschäftsweg - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 10 Geschäftsweg
Der Verkehr mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaften obliegt der Bundesregierung. § 50 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen bleibt unberührt.