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§ 9c (weggefallen) - Digitale Gesetze
Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben (TPG)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Entnahme von Organen und Geweben bei toten Spendern
Abschnitt 3 Entnahme von Organen und Geweben bei lebenden Spendern
Abschnitt 3a Gewebeeinrichtungen, Untersuchungslabore, Register
Abschnitt 4 Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, Zusammenarbeit bei der Entnahme von Organen und Geweben
§ 9 Zulässigkeit der Organentnahme und -übertragung, Vorrang der Organspende
§ 9a Entnahmekrankenhäuser
§ 9b Transplantationsbeauftragte
§ 9c (weggefallen)
§ 10 Transplantationszentren
§ 10a Organ- und Spendercharakterisierung, Transport von Organen, Verordnungsermächtigung zur Organ- und Spendercharakterisierung und zum Transport
§ 11 Zusammenarbeit bei der Entnahme von Organen und Geweben, Koordinierungsstelle
§ 12 Organvermittlung, Vermittlungsstelle
§ 12a Angehörigenbetreuung
Abschnitt 5 Meldungen, Dokumentation, Rückverfolgung, Datenschutz, Fristen
Abschnitt 5a Transplantationsregister
Abschnitt 5b Richtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft, Verordnungsermächtigung
Abschnitt 6 Verbotsvorschriften
Abschnitt 7 Straf- und Bußgeldvorschriften
Abschnitt 8 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 4: Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, Zusammenarbeit bei der Entnahme von Organen und Geweben
§ 9c (weggefallen)