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Art 3 - Digitale Gesetze
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 29. Oktober 1971 zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger (TonTrÜbkG)
Art 1
Art 2
Art 3
Art 4
Inhaltsverzeichnis
Art 3
Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt.