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Schlussformel - Digitale Gesetze
[object Object] (TierZDV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
Kapitel 2 Zuchtverbände, Zuchtunternehmen und Zuchtprogramme
Kapitel 3 Gewinnung, Behandlung, Lagerung, Abgabe und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen von Zuchttieren
Kapitel 4 Lehrgänge nach dem Tierzuchtgesetz
Kapitel 5 Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
§ 34 Ordnungswidrigkeiten
§ 35 Übergangsvorschriften
§ 36 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel
Anlage 1 (zu den §§ 10 und 11) Anforderungen an Einrichtungen einer nationalen Besamungsstation
Anlage 2 (zu § 11 Satz 1 Nummer 5 bis 7 und 11) Vorgeschriebene Voraussetzungen und Überprüfungen an männlichen Tieren, die zur Gewinnung von Samen für die künstliche Besamung und zum Natursprung vorgesehen sind
Anlage 2a (zu § 11 Satz 1 Nummer 7a) Vorgeschriebene Untersuchungen an männlichen Equiden, die zur Gewinnung von Samen für die künstliche Besamung vorgesehen sind
Anlage 3 (zu § 17) Anforderungen an Einrichtungen einer nationalen Embryo-Entnahmeeinheit
Inhaltsverzeichnis
Kapitel 5: Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
Schlussformel
Der Bundesrat hat zugestimmt.