Abschnitt 3 Besondere Vorschriften zum Schutz von Nutztieren beim innerstaatlichen Transport
Abschnitt 4 Besondere Vorschriften zum Schutz von anderen Tieren als Nutztieren
Abschnitt 5 Grenzüberschreitender Transport
Abschnitt 6 Befugnisse der Behörde, Ordnungswidrigkeiten
§ 3 Ausnahmen für Straßentransportmittel
Bei innerstaatlichen Beförderungen von Tieren im Sinne des Artikels 18 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 dürfen Straßentransportmittel verwendet werden, die abweichend von
1.
Artikel 18 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 nicht über einen Zulassungsnachweis,
2.
Anhang I Kapitel VI Nr. 3.3 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 nicht über eine Ausstattung mit einem Temperaturüberwachungssystem und einem Datenschreiber oder
3.
Anhang I Kapitel VI Nr. 4.1 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 nicht über eine Ausstattung mit einem Navigationssystem