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§ 19 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates (TierSchlV)
Eingangsformel
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Vorschriften über Schlachthöfe
Abschnitt 3 Vorschriften über das Aufbewahren von Fischen und Krebstieren
Abschnitt 4 Vorschriften über das Ruhigstellen, Betäuben, Schlachten und Töten von Tieren
Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 5: Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen
§ 19 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.