Siebenter Abschnitt Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren
Achter Abschnitt Verbringungs-, Verkehrs- und Haltungsverbot
Neunter Abschnnitt Sonstige Bestimmungen zum Schutz der Tiere
Zehnter Abschnitt Durchführung des Gesetzes
Elfter Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften
Zwölfter Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 21a - Digitale Gesetze
§ 21a
Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können auch zur Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet des Tierschutzes erlassen werden.