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§ 8 Kennzeichnung in Farbe - Digitale Gesetze
[object Object] (TierHaltKennzG)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Verpflichtende Kennzeichnung inländischer Lebensmittel tierischen Ursprungs
Abschnitt 3 Freiwillige Kennzeichnung ausländischer Lebensmittel tierischen Ursprungs
Abschnitt 4 Überwachung
Abschnitt 5 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 6 Schlussbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Verpflichtende Kennzeichnung inländischer Lebensmittel tierischen Ursprungs
Unterabschnitt 1: Vorgaben zur Kennzeichnung
§ 8 Kennzeichnung in Farbe
Abweichend von § 7 Absatz 2 kann die verpflichtende Kennzeichnung nach § 3 Absatz 1 nach Maßgabe des Musters und der technischen Beschreibung der Anlage 7 mit mintgrünem Hintergrund verwendet werden.