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§ 33 Einziehung - Digitale Gesetze
Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (TierGesG)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Maßnahmen zur Vorbeugung vor Tierseuchen und zu deren Bekämpfung
Abschnitt 3 Besondere Schutzmaßnahmen
Abschnitt 4 Immunologische Tierarzneimittel, In-vitro-Diagnostika
Abschnitt 5 Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr
Abschnitt 6 Entschädigung für Tierverluste
Abschnitt 7 Datenverarbeitung
Abschnitt 8 Überwachung, zuständige Behörden
Abschnitt 9 Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 31 Strafvorschriften
§ 32 Bußgeldvorschriften
§ 33 Einziehung
Abschnitt 10 Weitere Befugnisse, Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 9: Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 33 Einziehung
Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach § 31 oder eine Ordnungswidrigkeit nach § 32 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe d bezieht, können eingezogen werden.