Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
[object Object] (Tier-LMÜV)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 2a Anforderungen an amtliche Tierärztinnen und Tierärzte für Kontrollaufgaben nach Artikel 13 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2019/624
§ 3 Amtliche Fachassistenten, Verordnungsermächtigung
§ 4 Personal von Schlachtbetrieben
§ 5 Fleischhygienerechtliche Maßnahmen im Rahmen von Zoonosen- und Seuchentilgungsprogrammen
§ 6 Fleischuntersuchung und Untersuchung auf Trichinen vor Abgabe kleiner Mengen erlegten Wildes
§ 7 Schlachttieruntersuchung bei der Abgabe kleiner Mengen Fleisch von Geflügel oder Hasentieren
§ 7a Amtliche Untersuchungen bei der Gewinnung von Fleisch für den eigenen häuslichen Verbrauch
§ 7b Tierartspezifische Kriterien für und Anforderungen an die Durchführung der Schlachttieruntersuchung im Herkunftsbetrieb
§ 8 Kennzeichnung der Genusstauglichkeit
§ 9 (weggefallen)
§ 10 Rückstandsüberwachung
§ 11 Übergangsvorschriften
Anlage 1 (zu § 8) Stempel zur Kennzeichnung der Genusstauglichkeit
Anlage 1 [object Object] - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Anlage 1 (zu § 8)
Stempel zur Kennzeichnung der Genusstauglichkeit
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1364)
1.
Stempel für genusstaugliches Fleisch von erlegtem Großwild, das der Untersuchung auf Trichinen unterzogen wurde
2.
Stempel für genusstaugliches Fleisch von erlegtem Großwild, das der Fleischuntersuchung unterzogen wurde
3.
(weggefallen)
4.
Stempel für genussuntaugliches Fleisch