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Art 1 - Digitale Gesetze
Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 15. Dezember 1958 über den Austausch therapeutischer Substanzen menschlichen Ursprungs (TherapAustÜbkG)
Art 1
Art 2
Art 3
Art 4
Inhaltsverzeichnis
Art 1
Dem in Paris am 15. Dezember 1958 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Europäischen Übereinkommen über den Austausch therapeutischer Substanzen menschlichen Ursprungs wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.