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[object Object] (TexModNäherAusbV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
Abschnitt 2 Zwischenprüfung
Abschnitt 3 Abschlussprüfung
Abschnitt 4 Weitere Berufsausbildung
Abschnitt 5 Schlussvorschriften
§ 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 5: Schlussvorschriften
§ 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2015 in Kraft.