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[object Object] (TexModNäherAusbV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
Abschnitt 2 Zwischenprüfung
Abschnitt 3 Abschlussprüfung
Abschnitt 4 Weitere Berufsausbildung
Abschnitt 5 Schlussvorschriften
§ 2 Dauer der Berufsausbildung - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 1: Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung dauert zwei Jahre.