§ 1 Anwendung der Arbeitszeitverordnung - Digitale Gesetze
§ 1 Anwendung der Arbeitszeitverordnung
Für die bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten gilt die Arbeitszeitverordnung, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist.