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§ 24 Geschäftsaufnahme - Digitale Gesetze
Satzung der Deutsche Telekom AG (Anhang des Gesetzes zur Umwandlung der Unternehmen der Deutschen Bundespost in die Rechtsform der Aktiengesellschaft) (TelekAGSa)
I. Allgemeine Bestimmungen
II. Grundkapital und Aktien
III. Vorstand
IV. Aufsichtsrat
V. Hauptversammlung
VI. Jahresabschluß und Gewinnverwendung
VII. Bundesrechnungshof
VIII. Geschäftsaufnahme
Inhaltsverzeichnis
VIII.: Geschäftsaufnahme
§ 24 Geschäftsaufnahme
Die Geschäfte der Deutsche Telekom AG werden am 1. Januar 1995 aufgenommen. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Handlungen der Deutschen Bundespost TELEKOM als für Rechnung der Deutsche Telekom AG vorgenommen.