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§ 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr - Digitale Gesetze
Satzung der Deutsche Telekom AG (Anhang des Gesetzes zur Umwandlung der Unternehmen der Deutschen Bundespost in die Rechtsform der Aktiengesellschaft) (TelekAGSa)
I. Allgemeine Bestimmungen
II. Grundkapital und Aktien
III. Vorstand
IV. Aufsichtsrat
V. Hauptversammlung
VI. Jahresabschluß und Gewinnverwendung
VII. Bundesrechnungshof
VIII. Geschäftsaufnahme
Inhaltsverzeichnis
I.: Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr
(1) Die Aktiengesellschaft - nachstehend "Gesellschaft" genannt - führt die Firma Deutsche Telekom AG.
(2) Sie hat ihren Sitz in Bonn.
(3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.