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Verordnung über die Übertragung der Führung des Transparenzregisters (TBelV)
Eingangsformel
§ 1 Beleihung
§ 2 Finanzierung des Beliehenen und Übertragung der Vollstreckung an den Beliehenen
§ 3 Vorzeitige Beendigung der Beleihung
§ 4 Abwicklung bei Beendigung der Beleihung
§ 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt am 31. Dezember 2031 außer Kraft.