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Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV)
Eingangsformel
Abschnitt 1 Die tierärztliche Ausbildung
Abschnitt 2 Prüfungsvorschriften
Abschnitt 3 Der praktische Studienteil
Abschnitt 4 Die Approbation
Abschnitt 5 Ergänzende Vorschriften
§ 64 Approbationsurkunde - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 4: Die Approbation
§ 64 Approbationsurkunde
Die Approbationsurkunde wird nach dem Muster der Anlage 13 erteilt. Sie ist dem Antragsteller zuzustellen.