Unterabschnitt 2 Naturwissenschaftlicher Abschnitt der Tierärztlichen Vorprüfung (Vorphysikum)
Unterabschnitt 3 Anatomisch-physiologischer Abschnitt der Tierärztlichen Vorprüfung (Physikum)
Unterabschnitt 4 Tierärztliche Prüfung
Unterabschnitt 5 Lehrinhalte und Studienfächer
Abschnitt 3 Der praktische Studienteil
Abschnitt 4 Die Approbation
Abschnitt 5 Ergänzende Vorschriften
§ 18 Mitteilung des Prüfungsergebnisses - Digitale Gesetze
§ 18 Mitteilung des Prüfungsergebnisses
Der oder die Vorsitzende teilt nach Abschluss der Tierärztlichen Prüfung der zuständigen Stelle die Namen der Studierenden und die Prüfungsergebnisse mit.