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§ 30 Adressaten der Marktüberwachungsmaßnahmen - Digitale Gesetze
Gesetz über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (TabakerzG)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Tabakerzeugnisse
Abschnitt 3 Verwandte Erzeugnisse
Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
Abschnitt 5 Bedarfsgegenstände
Abschnitt 6 Überwachung
Abschnitt 7 Straf- und Bußgeldvorschriften
Abschnitt 8 Schlussbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 6: Überwachung
§ 30 Adressaten der Marktüberwachungsmaßnahmen
Die Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde sind gegen den nach § 3 Verpflichteten gerichtet.