Anlage 2 (zu § 8)
Zeugnisinhalte
(Fundstelle: BGBl. I 2019, 2374 - 2375)
Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:- 1.
Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
- 3.
Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3,
- 5.
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:
- 1.
Benennung des Prüfungsteils „Sachaufgaben in allgemeinen Leistungsprozessen“ und Bewertung mit Punkten,
Benennung der Handlungsbereiche und jeweils Bewertung mit Punkten
- a)
Versicherungsverhältnisse und Beitragszahlungen nach dem Sozialgesetzbuch,
- b)
System der sozialen Sicherung und
- c)
Sozialverwaltungsverfahren,
- 2.
Benennung des Prüfungsteils „Sachaufgaben in besonderen Leistungsprozessen“ und Bewertung mit Punkten,
Benennung der Handlungsbereiche und jeweils Bewertung mit Punkten
- a)
Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung oder
- b)
Leistungen in der knappschaftlichen Sozialversicherung,
- 3.
Benennung des Prüfungsteils „Organisationsaufgaben“ und Bewertung mit Punkten,
Benennung der Handlungsbereiche
- a)
Betriebswirtschaftliches Management in der öffentlichen Verwaltung,
- b)
Kundenmanagement,
- c)
Veränderungsmanagement,
- 4.
Benennung des Prüfungsteils „Personalaufgaben“ und Bewertung mit Punkten,
Benennung der Handlungsbereiche
- a)
Mitarbeiterführung,
- b)
Personalmanagement,
- 5.
Benennung und Bewertung mit Punkten von
Nicht amtlicher Hinweis:
(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 1 u. 3 FortbVenÄndV6AnwV +++)