Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Toggle theme
Loading...
§ 41 - Digitale Gesetze
Gesetz zur Neuordnung der Sozialversicherungsträger im Saarland (SVOrgSaarG)
Erster Abschnitt Krankenversicherung
Zweiter Abschnitt Unfallversicherung
Dritter Abschnitt Rentenversicherung der Arbeiter
Vierter Abschnitt Rentenversicherung der Angestellten
Fünfter Abschnitt Hüttenknappschaftliche Pensionsversicherung
Sechster Abschnitt Knappschaftsversicherung
Siebenter Abschnitt Gemeinsame und Schlußvorschriften
§ 36
§ 37
§ 38
§ 39
§ 40
§ 41
Inhaltsverzeichnis
Siebenter Abschnitt: Gemeinsame und Schlußvorschriften
§ 41
(1) Dieses Gesetz tritt am Ersten des auf seine Verkündung folgenden Monats in Kraft.
(2)