Dritter Abschnitt Zahlungen, Buchführung, Rechnungslegung, interne Rechnungsprüfung und Entlastung
Vierter Abschnitt Organisation
Fünfter Abschnitt Schlußvorschriften
§ 3 Grundsatz der Gesamtdeckung - Digitale Gesetze
§ 3 Grundsatz der Gesamtdeckung
Alle Einnahmen dienen als Deckungsmittel für alle Ausgaben. Auf die Verwendung für bestimmte Zwecke dürfen Einnahmen beschränkt werden, soweit dies durch Gesetz vorgeschrieben oder im Haushaltsplan zugelassen ist.