Abschnitt 1 Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit; Berufsförderung der freiwilligen Wehrdienst nach § 58b des Soldatengesetzes Leistenden
Abschnitt 2 Dienstzeitversorgung der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten