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Eingangsformel - Digitale Gesetze
Verordnung über die Teilzeitbeschäftigung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr (STzV)
Eingangsformel
§ 1 Zulässigkeit von Teilzeitbeschäftigung
§ 2 Antragsverfahren
§ 3 Antrag auf familienbedingte Teilzeitbeschäftigung
§ 4 Zuständigkeit für die Entscheidung
§ 5 Ausgestaltung der Teilzeitbeschäftigung
§ 6 Ausschlüsse und Beschränkungen
§ 7 Bewilligung oder Ablehnung des Antrages
§ 8 Widerruf und Änderung der Bewilligung sowie vorzeitige Beendigung der Teilzeitbeschäftigung
§ 9 Zusammenfassung der Freistellung von der Arbeit
§ 10 Soldatinnen und Soldaten in zivilen Dienststellen der Bundeswehrverwaltung
Inhaltsverzeichnis
Eingangsformel
Auf Grund des § 30a Abs. 5 und des § 93 Abs. 2 Nr. 5 des Soldatengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mai 2005 (BGBl. I S. 1482) verordnet das Bundesministerium der Verteidigung: