Zehnter Titel Besondere Vorschriften für den Frauenstrafvollzug
Elfter Titel Sicherheit und Ordnung
Zwölfter Titel Unmittelbarer Zwang
Dreizehnter Titel Disziplinarmaßnahmen
Vierzehnter Titel Rechtsbehelfe und gerichtliches Verfahren
Fünfzehnter Titel Strafvollstreckung und Untersuchungshaft
Sechzehnter Titel Sozialtherapeutische Anstalten
Dritter Abschnitt Besondere Vorschriften über den Vollzug der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung
Vierter Abschnitt Vollzugsbehörden
Fünfter Abschnitt Vollzug weiterer freiheitsentziehender Maßnahmen in Justizvollzugsanstalten, Datenschutz beim Vollzug von Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft, Sozial- und Arbeitslosenversicherung, Schlußvorschriften
§ 64 Aufenthalt im Freien
Arbeitet ein Gefangener nicht im Freien, so wird ihm täglich mindestens eine Stunde Aufenthalt im Freien ermöglicht, wenn die Witterung dies zu der festgesetzten Zeit zuläßt.