Vierter Titel Besuche, Schriftwechsel sowie Urlaub, Ausgang und Ausführung aus besonderem Anlaß
Fünfter Titel Arbeit, Ausbildung und Weiterbildung
Sechster Titel Religionsausübung
Siebter Titel Gesundheitsfürsorge
Achter Titel Freizeit
Neunter Titel Soziale Hilfe
Zehnter Titel Besondere Vorschriften für den Frauenstrafvollzug
Elfter Titel Sicherheit und Ordnung
Zwölfter Titel Unmittelbarer Zwang
Dreizehnter Titel Disziplinarmaßnahmen
Vierzehnter Titel Rechtsbehelfe und gerichtliches Verfahren
Fünfzehnter Titel Strafvollstreckung und Untersuchungshaft
Sechzehnter Titel Sozialtherapeutische Anstalten
Dritter Abschnitt Besondere Vorschriften über den Vollzug der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung
Vierter Abschnitt Vollzugsbehörden
Fünfter Abschnitt Vollzug weiterer freiheitsentziehender Maßnahmen in Justizvollzugsanstalten, Datenschutz beim Vollzug von Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft, Sozial- und Arbeitslosenversicherung, Schlußvorschriften
§ 21 Anstaltsverpflegung
Zusammensetzung und Nährwert der Anstaltsverpflegung werden ärztlich überwacht. Auf ärztliche Anordnung wird besondere Verpflegung gewährt. Dem Gefangenen ist zu ermöglichen, Speisevorschriften seiner Religionsgemeinschaft zu befolgen.