Dritter Abschnitt Besondere Vorschriften über den Vollzug der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung
Vierter Abschnitt Vollzugsbehörden
Fünfter Abschnitt Vollzug weiterer freiheitsentziehender Maßnahmen in Justizvollzugsanstalten, Datenschutz beim Vollzug von Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft, Sozial- und Arbeitslosenversicherung, Schlußvorschriften
Erster Titel Vollzug des Strafarrestes in Justizvollzugsanstalten
Zweiter Titel Vollzug von Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft
Dritter Titel Arbeitsentgelt in Jugendstrafanstalten und im Vollzug der Untersuchungshaft
Vierter Titel Unmittelbarer Zwang in Justizvollzugsanstalten
Fünfter Titel Datenschutz beim Vollzug von Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft
Sechster Titel Anpassung des Bundesrechts
Siebter Titel Sozial- und Arbeitslosenversicherung
Achter Titel Einschränkung von Grundrechten, Inkrafttreten
§ 174 Einkauf
Der Gefangene darf Nahrungs- und Genußmittel sowie Mittel zur Körperpflege in angemessenem Umfang durch Vermittlung der Anstalt auf eigene Kosten erwerben.