Dritter Titel Innerer Aufbau der Justizvollzugsanstalten
Vierter Titel Anstaltsbeiräte
Fünfter Titel Kriminologische Forschung im Strafvollzug
Fünfter Abschnitt Vollzug weiterer freiheitsentziehender Maßnahmen in Justizvollzugsanstalten, Datenschutz beim Vollzug von Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft, Sozial- und Arbeitslosenversicherung, Schlußvorschriften
§ 153 Zuständigkeit für Verlegungen
Die Landesjustizverwaltung kann sich Entscheidungen über Verlegungen vorbehalten oder sie einer zentralen Stelle übertragen.