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Verordnung zur Sicherstellung des Straßenverkehrs (StrVerkSiV)
Eingangsformel
§ 1 Verkehr geschlossener Verbände
§ 2 Beschränkung der Benutzung von Straßen oder Straßenstrecken
§ 3 Erlaubnispflicht
§ 4 Erlaubnisfreie Fahrten
§ 5 Erteilung der Erlaubnis
§ 6 Erlaubnis für Fahrten mit Nutzfahrzeugen
§ 7 Erteilung der Erlaubnis für Fahrten mit Nutzfahrzeugen
§ 8 Betriebs- und Beförderungspflichten im Linienverkehr
§ 9 Zuwiderhandlungen
§ 10 Zuständigkeiten
§ 11 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 5 Abs. 2)
Anlage 2 (zu § 7 Abs. 2)
§ 3 Erlaubnispflicht - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 3 Erlaubnispflicht
Fahrten mit Personenkraftwagen und Krafträdern bedürfen der Erlaubnis, soweit § 4 nichts anderes bestimmt.