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§ 8 Kalkulatorische Steuern - Digitale Gesetze
Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
Teil 2 Methode zur Ermittlung der Netzentgelte
Teil 3 (weggefallen)
Teil 4 Pflichten der Netzbetreiber
Teil 5 Sonstige Bestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Teil 2: Methode zur Ermittlung der Netzentgelte
Abschnitt 1: Kostenartenrechnung
§ 8 Kalkulatorische Steuern
Im Rahmen der Ermittlung der Netzkosten kann die dem Netzbereich sachgerecht zuzuordnende Gewerbesteuer als kalkulatorische Kostenposition in Ansatz gebracht werden.