Abgrenzung, Kennzeichnung und Sicherung von Strahlenschutzbereichen
§ 54
Vorbereitung der Brandbekämpfung
§ 55
Zutritt zu Strahlenschutzbereichen
§ 56
Messtechnische Überwachung in Strahlenschutzbereichen
§ 57
Kontamination und Dekontamination
§ 58
Verlassen von und Herausbringen aus Strahlenschutzbereichen
§ 59
Einrichten von Strahlenschutzbereichen bei Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen
§ 60
Röntgenräume
§ 61
Bestrahlungsräume
§ 62
Räume für den Betrieb von Störstrahlern
§ 63
Unterweisung
§ 64
Pflicht zur Ermittlung der Körperdosis; zu überwachende Personen
§ 65
Vorgehen bei der Ermittlung der Körperdosis
§ 66
Messung der Personendosis
§ 67
Ermittlung der Körperdosis des fliegenden Personals
§ 68
Beschäftigung mit Strahlenpass
§ 69
Schutz von schwangeren und stillenden Personen
§ 70
Schutz beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen; Beschäftigungsverbote
Abschnitt 2
Besondere Vorschriften zum Schutz beruflich exponierter Personen
§ 71
Kategorien beruflich exponierter Personen
§ 72
Dosisrichtwerte bei Tätigkeiten
§ 73
Dosisbegrenzung bei Überschreitung von Grenzwerten
§ 74
Besonders zugelassene Expositionen
§ 75
Sonstige Schutzvorkehrungen
§ 76
Besondere Regelungen zum Schutz des raumfahrenden Personals
Abschnitt 3
Ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen
§ 77
Ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen
§ 78
Ärztliche Überwachung nach Beendigung der Aufgabenwahrnehmung
§ 79
Ärztliche Bescheinigung
§ 80
Behördliche Entscheidung
§ 81
Besondere ärztliche Überwachung
Abschnitt 4
Besondere Regelungen zum Strahlenschutz in Schulen und bei Lehr- und Ausbildungsverhältnissen
§ 82
Strahlenschutz in Schulen und bei Lehr- und Ausbildungsverhältnissen
Abschnitt 5
Sicherheit von Strahlenquellen
Unterabschnitt 1
Hochradioaktive Strahlenquellen
§ 83
Werte für hochradioaktive Strahlenquellen
§ 84
Register über hochradioaktive Strahlenquellen
Unterabschnitt 2
Sicherheit und Sicherung von Strahlenquellen
§ 85
Buchführung und Mitteilung
§ 86
Buchführung und Mitteilung bei der Freigabe
§ 87
Sicherung und Lagerung radioaktiver Stoffe
§ 88
Wartung und Prüfung
§ 89
Dichtheitsprüfung
§ 90
Strahlungsmessgeräte
§ 91
Kennzeichnungspflicht
§ 92
Besondere Kennzeichnungspflichten
§ 93
Entfernen von Kennzeichnungen
§ 94
Abgabe radioaktiver Stoffe
§ 95
Rücknahme hochradioaktiver Strahlenquellen
§ 96
Überlassen von Störstrahlern
§ 97
Aufbewahrung und Bereithalten von Unterlagen
§ 98
Einweisung in Tätigkeiten mit Strahlungsquellen
Abschnitt 6
Schutz der Bevölkerung und der Umwelt
§ 99
Begrenzung der Ableitung radioaktiver Stoffe
§ 100
Ermittlung der für Einzelpersonen der Bevölkerung zu erwartenden Exposition
§ 101
Ermittlung der von Einzelpersonen der Bevölkerung erhaltenen Exposition
§ 102
Zulässige Ableitungen radioaktiver Stoffe
§ 103
Emissions- und Immissionsüberwachung
§ 104
Begrenzung der Exposition durch Störfälle
Abschnitt 7
Vorkommnisse
§ 105
Vorbereitende Maßnahmen zur Vermeidung, zum Erkennen und zur Eindämmung der Auswirkungen eines Vorkommnisses bei der Anwendung am Menschen
§ 106
Vorbereitende Maßnahmen für Notfälle oder Störfälle
§ 107
Maßnahmen bei einem Notfall oder Störfall
§ 108
Meldung eines bedeutsamen Vorkommnisses
§ 109
Untersuchung, Aufzeichnung und Aufbewahrung
§ 110
Aufgaben der zuständigen Aufsichtsbehörden
§ 111
Aufgaben der zentralen Stelle
§ 112
Meldung und Erfassung von Vorkommnissen nach anderen Rechtsvorschriften
§ 113
Ausnahme
Abschnitt 8
Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen
Unterabschnitt 1
Technische Anforderungen
§ 114
Anforderungen an die Ausrüstung bei der Anwendung am Menschen
§ 115
Qualitätssicherung vor Inbetriebnahme; Abnahmeprüfung; Bezugswertfestlegung
§ 116
Konstanzprüfung
§ 117
Aufzeichnungen
§ 118
Bestandsverzeichnis
Unterabschnitt 2
Anforderungen im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen
§ 119
Rechtfertigende Indikation
§ 120
Schutz von besonderen Personengruppen
§ 121
Maßnahmen bei der Anwendung
§ 122
Beschränkung der Exposition
§ 123
Anforderungen im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Röntgeneinrichtung zur Teleradiologie
§ 124
Informationspflichten
§ 125
Diagnostische Referenzwerte; Bevölkerungsdosis
§ 126
Risikobeurteilung vor Strahlenbehandlungen
§ 127
Aufbewahrung, Weitergabe und Übermittlung von Aufzeichnungen, Röntgenbildern, digitalen Bilddaten und sonstigen Untersuchungsdaten
§ 128
Bestimmung von ärztlichen und zahnärztlichen Stellen zur Qualitätssicherung
§ 129
Mitteilung der Aufnahme und Beendigung einer Tätigkeit an eine ärztliche oder zahnärztliche Stelle
§ 130
Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch ärztliche und zahnärztliche Stellen
§ 131
Medizinphysik-Experte
§ 132
Aufgaben des Medizinphysik-Experten
Abschnitt 9
Besondere Anforderungen bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung zum Zweck der medizinischen Forschung
§ 133
Grundsatz der Einwilligung nach Aufklärung und Befragung
§ 134
Einwilligungen der in das Forschungsvorhaben eingeschlossenen Person
§ 135
Aufklärung und Befragung
§ 136
Anwendung an nicht Einwilligungsfähigen und an Minderjährigen
§ 137
Weitere Anwendungsverbote und Anwendungsbeschränkungen
§ 138
Besondere Schutzpflichten
§ 139
Qualitätssicherung
§ 140
Aufbewahrungspflichten; weitere Regelungen zu Aufzeichnungen
§ 141
Mitteilungspflichten
§ 142
Abschlussbericht
§ 143
Behördliche Schutzanordnung
Abschnitt 10
Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Tier in der Tierheilkunde
§ 144
Anforderungen im Zusammenhang mit der Anwendung
Abschnitt 11
Berechtigte Personen
§ 145
Berechtigte Personen bei der Anwendung am Menschen
§ 146
Berechtigte Personen in der Tierheilkunde
§ 147
Berechtigte Personen außerhalb der Anwendung am Menschen oder der Tierheilkunde
Kapitel 7
Informationspflichten des Herstellers
§ 148
Informationspflichten des Herstellers von Geräten
Kapitel 8
Aufsichtsprogramm
§ 149
Aufsichtsprogramm
Teil 3
Strahlenschutz bei Notfallexpositionssituationen
§ 150
Dosimetrie bei Einsatzkräften
§ 151
Besondere ärztliche Überwachung von Einsatzkräften
§ 152
Hilfeleistung und Beratung von Behörden, Hilfsorganisationen und Einsatzkräften bei einem Notfall
Teil 4
Strahlenschutz bei bestehenden Expositionssituationen
Kapitel 1
Schutz vor Radon
Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften für Aufenthaltsräume und für Arbeitsplätze
§ 153
Festlegung von Gebieten nach § 121 Absatz 1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes
§ 154
Maßnahmen zum Schutz vor Radon für Neubauten in Gebieten nach § 121 Absatz 1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes
Abschnitt 2
Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen
§ 155
Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration; anerkannte Stelle
§ 156
Arbeitsplatzbezogene Abschätzung der Exposition
§ 157
Ermittlung der Exposition und der Körperdosis
§ 158
Weitere Anforderungen des beruflichen Strahlenschutzes
Kapitel 2
Schutz vor Radioaktivität in Bauprodukten
§ 159
Ermittlung der spezifischen Aktivität
Kapitel 3
Radioaktive Altlasten
§ 160
Ermittlung der Exposition
§ 161
Prüfwerte bei radioaktiven Altlasten und bei der Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebsstätten des Uranerzbergbaus
§ 162
Emissions- und Immissionsüberwachung bei der Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebsstätten des Uranerzbergbaus
§ 163
Grundsätze für die Optimierung von Sanierungsmaßnahmen
§ 164
Inhalt von Sanierungsplänen
§ 165
Schutz der Arbeitskräfte bei radioaktiven Altlasten
Kapitel 4
Sonstige bestehende Expositionssituationen
§ 166
Schutz der Arbeitskräfte bei sonstigen bestehenden Expositionssituationen
Teil 5
Expositionssituations- übergreifende Vorschriften
Kapitel 1
Abhandenkommen, Fund und Erlangung; kontaminiertes Metall
§ 167
Abhandenkommen
§ 168
Fund und Erlangung
§ 169
Kontaminiertes Metall
§ 170
Information des zuständigen Bundesministeriums
Kapitel 2
Dosis- und Messgrößen
§ 171
Dosis- und Messgrößen
Kapitel 3
Gemeinsame Vorschriften für die berufliche Exposition
§ 172
Messstellen
§ 173
Strahlenschutzregister
§ 174
Strahlenpass
§ 175
Ermächtigte Ärzte
§ 176
Duldungspflichten
Kapitel 4
Bestimmung von Sachverständigen
§ 177
Bestimmung von Sachverständigen
§ 178
Erweiterung der Bestimmung
§ 179
Überprüfung der Zuverlässigkeit
§ 180
Unabhängigkeit
§ 181
Fachliche Qualifikation
§ 182
Prüfmaßstab
§ 183
Pflichten des behördlich bestimmten Sachverständigen
Teil 6
Schlussbestimmungen
Kapitel 1
Ordnungswidrigkeiten
§ 184
Ordnungswidrigkeiten
Kapitel 2
Übergangsvorschriften
§ 185
Bauartzulassung (§§ 16 bis 26)
§ 186
Rückstände (§ 29)
§ 187
Freigabe (§§ 31 bis 42)
§ 188
Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes (§§ 44 und 45)
§ 189
Erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz (§§ 47, 49 und 51)
§ 190
Übergangsvorschriften im Zusammenhang mit Strahlenschutzbereichen (§§ 52 bis 62)
§ 191
Dosisrichtwerte bei Tätigkeiten (§ 72)
§ 192
Register über hochradioaktive Strahlenquellen (§ 84)
§ 193
Ermittlung der für Einzelpersonen der Bevölkerung zu erwartenden und erhaltenen Exposition (§§ 99, 100, 101, Anlage 11)
§ 194
Begrenzung der Exposition durch Störfälle (§ 104)
§ 195
Ausrüstung bei der Anwendung am Menschen (§ 114)
§ 196
Ärztliche und zahnärztliche Stellen (§ 128)
§ 197
Dosis- und Messgrößen (§ 171, Anlage 18)
§ 198
Strahlenpass (§ 174)
§ 199
Ermächtigte Ärzte (§ 175)
§ 200
Behördlich bestimmte Sachverständige (§ 181)
Anlage 1
Liste der nicht gerechtfertigten Tätigkeitsarten
Anlage 2
Erforderliche Unterlagen zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten
Anlage 3
Genehmigungsfreie Tätigkeiten
Anlage 4
Freigrenzen, Freigabewerte für verschiedene Freigabearten, Werte für hochradioaktive Strahlenquellen, Werte der Oberflächenkontamination, Liste der Radionuklide und bei den Berechnungen berücksichtigte Tochternuklide
Anlage 5
Überwachungsgrenzen sowie Verwertungs- und Beseitigungswege für die Bestimmung der Überwachungsbedürftigkeit von Rückständen
Anlage 6
Grundsätze für die Ermittlung von Expositionen bei Rückständen
Anlage 7
Voraussetzungen für die Entlassung aus der Überwachung bei gemeinsamer Deponierung von überwachungsbedürftigen Rückständen mit anderen Rückständen und Abfällen
Anlage 8
Festlegungen zur Freigabe
Anlage 9
Liste der Daten über hochradioaktive Strahlenquellen (HRQ), die im Register über hochradioaktive Strahlenquellen (HRQ-Register) erfasst werden
Anlage 10
Strahlenzeichen
Anlage 11
Annahmen bei der Berechnung der Exposition
Anlage 12
Leitstellen des Bundes für die Emissions- und Immissionsüberwachung
Anlage 13
Information der Bevölkerung zur Vorbereitung auf einen Notfall
Anlage 14
Kriterien für die Bedeutsamkeit eines Vorkommnisses bei medizinischer Exposition und bei Exposition der untersuchten Person bei einer nichtmedizinischen Anwendung
Anlage 15
Kriterien für die Bedeutsamkeit eines Vorkommnisses in einer geplanten Expositionssituation
Anlage 16
Kriterien zur Bestimmung der Art und des Ausmaßes des mit einer Tätigkeit verbundenen Risikos
Anlage 17
Aktivitätsindex und nicht zu überschreitende Werte nach § 135 Absatz 1 Satz 3 des Strahlenschutzgesetzes
Anlage 18
Dosis- und Messgrößen
Anlage 19
Prüfungen zum Erwerb und Erhalt der erforderlichen fachlichen Qualifikation für die Ausübung einer Tätigkeit als behördlich bestimmter Sachverständiger nach § 172 Absatz 1 des Strahlenschutzgesetzes