Verordnungsermächtigung für die grenzüberschreitende Verbringung radioaktiver Stoffe
Abschnitt 5
Medizinische Forschung
Unterabschnitt 1
Genehmigung einer Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung
§ 31
Genehmigungsbedürftige Anwendung
§ 31a
Antrag auf Genehmigung einer Anwendung
§ 31b
Genehmigungsverfahren bei der zuständigen Behörde
§ 31c
Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung
Unterabschnitt 2
Anzeige einer Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung
§ 32
Anzeigebedürftige Anwendung
§ 33
Beginn der angezeigten Anwendung
§ 34
Untersagung der angezeigten Anwendung
§ 34a
Eingeschränkte Zulassung der angezeigten Anwendung
§ 35
Deckungsvorsorge bei der anzeigebedürftigen Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung
Unterabschnitt 3
Tätigkeit der Ethik-Kommission bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung
§ 36
Aufgabe der Ethik-Kommission
§ 36a
Prüfung einer anzeige- oder genehmigungsbedürftigen Anwendung im Rahmen einer klinischen Prüfung im Sinne des § 4 Absatz 23 des Arzneimittelgesetzes
§ 36b
Prüfung einer anzeige- oder genehmigungsbedürftigen Anwendung im Rahmen einer klinischen Prüfung im Sinne des Artikels 2 Nummer 45 der Verordnung (EU) 2017/745 oder einer sonstigen klinischen Prüfung im Sinne des § 3 Nummer 4 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes
§ 36c
Prüfung einer sonstigen Anwendung
Unterabschnitt 4
Verordnungsermächtigung
§ 37
Verordnungsermächtigung
Abschnitt 6
Schutz des Verbrauchers bei Zusatz radioaktiver Stoffe und Aktivierung; bauartzugelassene Vorrichtungen
Unterabschnitt 1
Rechtfertigung
§ 38
Rechtfertigung von Tätigkeitsarten mit Konsumgütern oder bauartzugelassenen Vorrichtungen; Verordnungsermächtigung
Unterabschnitt 2
Schutz des Verbrauchers beim Zusatz radioaktiver Stoffe und bei der Aktivierung
§ 39
Unzulässiger Zusatz radioaktiver Stoffe und unzulässige Aktivierung
§ 40
Genehmigungsbedürftiger Zusatz radioaktiver Stoffe und genehmigungsbedürftige Aktivierung
§ 41
Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung des Zusatzes radioaktiver Stoffe oder der Aktivierung
§ 42
Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung von Konsumgütern
§ 43
Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung der grenzüberschreitenden Verbringung von Konsumgütern
§ 44
Rückführung von Konsumgütern
Unterabschnitt 3
Bauartzulassung
§ 45
Bauartzugelassene Vorrichtungen
§ 46
Verfahren der Bauartzulassung
§ 47
Zulassungsschein
§ 48
Verwendung oder Betrieb bauartzugelassener Vorrichtungen
§ 49
Verordnungsermächtigung
Abschnitt 7
Tätigkeiten im Zusammenhang mit kosmischer Strahlung
§ 50
Anzeigebedürftiger Betrieb von Luftfahrzeugen
§ 51
Prüfung des angezeigten Betriebs von Luftfahrzeugen
§ 52
Anzeigebedürftiger Betrieb von Raumfahrzeugen
§ 53
Prüfung des angezeigten Betriebs von Raumfahrzeugen
§ 54
Beendigung der angezeigten Tätigkeit
Abschnitt 8
Tätigkeiten im Zusammenhang mit natürlich vorkommender Radioaktivität
Unterabschnitt 1
Arbeitsplätze mit Exposition durch natürlich vorkommende Radioaktivität
§ 55
Abschätzung der Exposition
§ 56
Anzeige
§ 57
Prüfung der angezeigten Tätigkeit
§ 58
Beendigung der angezeigten Tätigkeit
§ 59
Externe Tätigkeit
Unterabschnitt 2
Tätigkeiten mit Rückständen; Materialien
§ 60
Anfall, Verwertung oder Beseitigung von Rückständen
§ 61
Anfall und Lagerung überwachungsbedürftiger Rückstände; Verordnungsermächtigung
§ 62
Entlassung von Rückständen aus der Überwachung; Verordnungsermächtigung
§ 63
In der Überwachung verbleibende Rückstände; Verordnungsermächtigung
Ausnahme von dem Erfordernis der Genehmigung und der Anzeige
Kapitel 3
Freigabe
§ 68
Verordnungsermächtigung; Verwendungs- und Verwertungsverbot
Kapitel 4
Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes
§ 69
Strahlenschutzverantwortlicher
§ 70
Strahlenschutzbeauftragter
§ 71
Betriebliche Zusammenarbeit im Strahlenschutz
§ 72
Weitere Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten; Verordnungsermächtigung
§ 73
Verordnungsermächtigung für den Erlass einer Strahlenschutzanweisung
§ 74
Erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz; Verordnungsermächtigungen
§ 75
Überprüfung der Zuverlässigkeit
Kapitel 5
Anforderungen an die Ausübung von Tätigkeiten
§ 76
Verordnungsermächtigungen für die physikalische Strahlenschutzkontrolle und Strahlenschutzbereiche; Aufzeichnungs- und Mitteilungspflichten der Daten der Körperdosis
§ 77
Grenzwert für die Berufslebensdosis
§ 78
Grenzwerte für beruflich exponierte Personen
§ 79
Verordnungsermächtigung für die berufliche Exposition; Führung einer Gesundheitsakte
§ 80
Grenzwerte für die Exposition der Bevölkerung
§ 81
Verordnungsermächtigung für den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt
§ 82
Verordnungsermächtigung für Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen im Zusammenhang mit Störfällen und Notfällen
§ 83
Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen
§ 84
Früherkennung; Verordnungsermächtigung
§ 85
Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und behördliche Mitteilungspflichten von Daten und Bilddokumenten bei der Anwendung am Menschen; Verordnungsermächtigung
§ 86
Verordnungsermächtigungen zum Schutz von Personen bei der Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen
§ 87
Verordnungsermächtigungen zum Schutz von Personen bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Tier in der Tierheilkunde
§ 88
Register über hochradioaktive Strahlenquellen; Verordnungsermächtigungen
§ 89
Verordnungsermächtigungen zu der Sicherheit von Strahlungsquellen
Kapitel 6
Melde- und Informationspflichten
§ 90
Verordnungsermächtigung für Pflichten, Aufgaben und Befugnisse bei Vorkommnissen; Aufzeichnungs-, Übermittlungs- und Aufbewahrungspflichten
§ 91
Verordnungsermächtigung für Informationspflichten des Herstellers oder Lieferanten von Geräten
Teil 3
Strahlenschutz bei Notfallexpositionssituationen
Kapitel 1
Notfallmanagementsystem des Bundes und der Länder
Abschnitt 1
Notfallschutzgrundsätze
§ 92
Notfallschutzgrundsätze
Abschnitt 2
Referenz-, Dosis- und Kontaminationswerte; Abfälle und Anlagen
§ 93
Referenzwerte für den Schutz der Bevölkerung; Verordnungsermächtigungen
§ 94
Dosiswerte und Kontaminationswerte für den Schutz der Bevölkerung; Verordnungsermächtigungen
§ 95
Bewirtschaftung von Abfällen, die infolge eines Notfalls kontaminiert sein können, Errichtung und Betrieb von Anlagen; Verordnungsermächtigungen
§ 95a
Auskunftsverlangen, Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten
§ 96
Eilverordnungen
Abschnitt 3
Notfallvorsorge
§ 97
Gemeinsame Vorschriften für die Notfallpläne
§ 98
Allgemeiner Notfallplan des Bundes
§ 99
Besondere Notfallpläne des Bundes
§ 100
Allgemeine und besondere Notfallpläne der Länder
§ 101
Externe Notfallpläne für ortsfeste Anlagen oder Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotential
§ 102
Notfallübungen
§ 103
Überprüfung und Änderung der Notfallpläne
§ 104
Beschaffung von Schutzwirkstoffen
§ 105
Information der Bevölkerung über die Schutzmaßnahmen und Empfehlungen für das Verhalten bei möglichen Notfällen
Abschnitt 4
Radiologische Lage, Notfallreaktion
§ 106
Radiologisches Lagezentrum des Bundes
§ 107
Aufgaben der Länder bei der Ermittlung und Auswertung der radiologischen Lage
§ 108
Radiologisches Lagebild
§ 109
Entscheidungen über Schutzmaßnahmen durch die zuständigen Behörden
§ 110
Zusammenarbeit und Abstimmung bei Notfällen
§ 111
Dosisabschätzung, Abschätzung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen, Anpassung der Notfallplanungen bei überregionalen und regionalen Notfällen
§ 112
Information der betroffenen Bevölkerung und Empfehlungen für das Verhalten bei Notfällen
Kapitel 2
Schutz der Einsatzkräfte
§ 113
Unterrichtung, Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte im Rahmen der Notfallvorsorge
§ 114
Schutz der Einsatzkräfte bei Notfalleinsätzen
§ 115
Verantwortlichkeit für den Schutz der Einsatzkräfte
§ 116
Schutz der Einsatzkräfte bei anderen Gefahrenlagen
§ 117
Verordnungsermächtigungen zum Schutz der Einsatzkräfte
Teil 4
Strahlenschutz bei bestehenden Expositionssituationen
Kapitel 1
Nach einem Notfall bestehende Expositionssituationen
§ 118
Übergang zu einer bestehenden Expositionssituation; Verordnungsermächtigungen
§ 119
Radiologische Lage, Maßnahmen, Zusammenarbeit und Abstimmung in einer nach einem Notfall bestehenden Expositionssituation
§ 120
Information der Bevölkerung und Verhaltensempfehlungen
Kapitel 2
Schutz vor Radon
Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften
§ 121
Festlegung von Gebieten; Verordnungsermächtigung
§ 122
Radonmaßnahmenplan
§ 123
Maßnahmen an Gebäuden; Verordnungsermächtigung
Abschnitt 2
Schutz vor Radon in Aufenthaltsräumen
§ 124
Referenzwert; Verordnungsermächtigung
§ 125
Unterrichtung der Bevölkerung; Reduzierung der Radonkonzentration
Abschnitt 3
Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen
§ 126
Referenzwert
§ 127
Messung der Radonkonzentration
§ 128
Reduzierung der Radonkonzentration
§ 129
Anmeldung
§ 130
Abschätzung der Exposition
§ 131
Beruflicher Strahlenschutz
§ 131a
Aufgabe oder Änderung des angemeldeten Arbeitsplatzes
§ 132
Verordnungsermächtigung
Kapitel 3
Schutz vor Radioaktivität in Bauprodukten
§ 133
Referenzwert
§ 134
Bestimmung der spezifischen Aktivität
§ 135
Maßnahmen; Verordnungsermächtigung
Kapitel 4
Radioaktiv kontaminierte Gebiete
Abschnitt 1
Radioaktive Altlasten
§ 136
Begriff der radioaktiven Altlast; Verordnungsermächtigung
§ 137
Verantwortlichkeit für radioaktive Altlasten
§ 138
Verdacht auf radioaktive Altlasten
§ 139
Behördliche Anordnungsbefugnisse für Maßnahmen; Verordnungsermächtigung
§ 140
Weitere Pflichten im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmen
§ 141
Anwendung der Vorschriften für Tätigkeiten mit Rückständen
§ 142
Information der Öffentlichkeit; Erfassung
§ 143
Sanierungsplanung; Verordnungsermächtigung
§ 144
Behördliche Sanierungsplanung
§ 145
Schutz von Arbeitskräften; Verordnungsermächtigung
§ 146
Kosten; Ausgleichsanspruch
§ 147
Wertausgleich; Verordnungsermächtigung
§ 148
Sonstige bergbauliche und industrielle Hinterlassenschaften
§ 149
Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebsstätten des Uranerzbergbaus; Verordnungsermächtigung
§ 150
Verhältnis zu anderen Vorschriften
Abschnitt 2
Infolge eines Notfalls kontaminierte Gebiete
§ 151
Kontaminierte Gebiete in einer Notfallexpositionssituation; Verordnungsermächtigungen
§ 152
Kontaminierte Gebiete in einer nach einem Notfall bestehenden Expositionssituation; Verordnungsermächtigungen
Kapitel 5
Sonstige bestehende Expositionssituationen
§ 153
Verantwortlichkeit für sonstige bestehende Expositionssituationen
§ 154
Ermittlung und Bewertung einer sonstigen bestehenden Expositionssituation
§ 155
Verordnungsermächtigung für die Festlegung von Referenzwerten
§ 156
Maßnahmen
§ 157
Kosten; Ausgleichsanspruch
§ 158
Information
§ 159
Anmeldung; Anwendung der Bestimmungen zu geplanten Expositionssituationen; Verordnungsermächtigung
§ 160
Verhältnis zu den Kapiteln 1 bis 4
Teil 5
Expositionssituations- übergreifende Vorschriften
Kapitel 1
Überwachung der Umweltradioaktivität
§ 161
Aufgaben des Bundes
§ 162
Aufgaben der Länder
§ 163
Integriertes Mess- und Informationssystem des Bundes
§ 164
Bewertung der Daten, Unterrichtung des Deutschen Bundestages und des Bundesrates
§ 165
Betretungsrecht und Probenahme
Kapitel 2
Weitere Vorschriften
§ 166
Festlegungen zur Ermittlung der beruflichen Exposition
§ 167
Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und behördliche Mitteilungspflichten für die ermittelte Körperdosis bei beruflicher Exposition
§ 168
Übermittlung der Ergebnisse der Ermittlung der Körperdosis
§ 169
Bestimmung von Messstellen; Verordnungsermächtigung
§ 170
Strahlenschutzregister; Verordnungsermächtigung
§ 171
Verordnungsermächtigung für Vorgaben in Bezug auf einen Strahlenpass
§ 172
Bestimmung von Sachverständigen; Verordnungsermächtigung
§ 173
Verordnungsermächtigungen für Mitteilungspflichten bei Fund und Erlangung
§ 174
Verordnungsermächtigung für behördliche Befugnisse bei kontaminiertem Metall
§ 175
Dosis- und Messgrößen; Verordnungsermächtigung
§ 176
Haftung für durch ionisierende Strahlung verursachte Schäden
§ 177
Vorsorge für die Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen
Zuständigkeit des Bundesamtes für Strahlenschutz; Verordnungsermächtigung
§ 186
Zuständigkeit des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
§ 187
Zuständigkeit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
§ 188
Zuständigkeiten für grenzüberschreitende Verbringungen und deren Überwachung
§ 189
Zuständigkeit des Luftfahrt-Bundesamtes
§ 190
Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes
§ 190a
Zuständigkeit des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte und des Paul-Ehrlich-Instituts
§ 191
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
§ 192
Zuständigkeiten von Verwaltungsbehörden des Bundes bei Aufgaben des Notfallschutzes und der Überwachung der Umweltradioaktivität; Verordnungsermächtigung
§ 193
Informationsübermittlung
§ 193a
Ausstattung der zuständigen Behörden
Teil 8
Schlussbestimmungen
Kapitel 1
Bußgeldvorschriften
§ 194
Bußgeldvorschriften
§ 195
Einziehung
Kapitel 2
Übergangsvorschriften
§ 196
Genehmigungsbedürftige Errichtung von Anlagen (§ 10)
§ 197
Genehmigungsbedürftige Tätigkeiten (§ 12)
§ 198
Genehmigungsbedürftiger Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern (§ 12)
§ 199
Anzeigebedürftiger Betrieb von Anlagen (§ 17)
§ 200
Anzeigebedürftiger Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern (§ 19)
§ 201
Anzeigebedürftige Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern (§ 22)
§ 202
Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen (§ 25)
§ 203
Anzeigebedürftige Beschäftigung im Zusammenhang mit dem Betrieb fremder Röntgeneinrichtungen und Störstrahler (§ 26)