(2) Im Straßenbauer-Handwerk sind zum Zwecke der Meisterprüfung folgende Fertigkeiten und Kenntnisse als Qualifikationen zu berücksichtigen:
- 1.
auftragsbezogene Kundenanforderungen ermitteln, Kunden beraten, Serviceleistungen anbieten, Auftragsverhandlungen führen und Auftragsziele festlegen, Leistungen kalkulieren und Angebote erstellen, Verträge schließen,
- 2.
Aufgaben der technischen, kaufmännischen und personalwirtschaftlichen Betriebsführung wahrnehmen, insbesondere unter Berücksichtigung der Betriebsorganisation, der betrieblichen Aus- und Weiterbildung, des Qualitätsmanagements, der Haftungsvorschriften des Arbeitsschutzrechtes, des Datenschutzes, des Umweltschutzes sowie von Informations- und Kommunikationssystemen,
- 3.
Auftragsabwicklungsprozesse planen, organisieren, durchführen und überwachen,
- 4.
Aufträge durchführen, insbesondere unter Berücksichtigung von Konstruktions-, Fertigungs- und Verfahrenstechniken, berufsbezogenen rechtlichen Vorschriften und technischen Normen sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik, Personal, Material, Maschinen und Geräten sowie von Möglichkeiten zum Einsatz von Auszubildenden,
- 5.
Logistikkonzepte entwickeln und umsetzen,
- 6.
Pläne, Skizzen und technische Zeichnungen für Verkehrsflächen, Erdbauwerke, Ver- und Entsorgungsleitungen und -anlagen, auch unter Einsatz von rechnergestützten Systemen, erstellen; statische Systeme erkennen,
- 7.
Leistungen anderer Gewerke auftragsbezogen ausschreiben, Angebote beurteilen und bewerten, Arbeitsabläufe mit den am Bau Beteiligten abstimmen,
- 8.
Absteckungs- und Vermessungsarbeiten durchführen, insbesondere Trassen-, Profil- und Bogenabsteckungen sowie Längen-, Höhen- und Winkelmessungen,
- 9.
Baugrund nach Bodenarten, Bodenklassen und Eigenschaften unterscheiden sowie auf Verwendbarkeit, Tragfähigkeit, Bearbeitbarkeit und Kontaminierung nach Augenschein beurteilen; Bodenprüfverfahren anwenden, Prüfergebnisse bewerten und hieraus resultierende Maßnahmen einleiten,
- 10.
Erdbauwerke, Baugruben und Gräben herstellen, sichern, verfüllen, verdichten und verfestigen; Gründungen herstellen und Gebäude sichern,