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§ 9 Persönlicher Umfang der Abgeltungswirkung - Digitale Gesetze
Gesetz über die strafbefreiende Erklärung (StraBEG)
Erster Abschnitt Strafbefreiende Erklärung
Zweiter Abschnitt Steuerrechtliche Wirkung der strafbefreienden Erklärung
§ 8 Sachlicher Umfang der Abgeltungswirkung
§ 9 Persönlicher Umfang der Abgeltungswirkung
§ 10 Besondere Vorschriften
Dritter Abschnitt Verjährung für Besteuerungszeiträume vor 1993
Vierter Abschnitt Verwendungsbeschränkung
Inhaltsverzeichnis
Zweiter Abschnitt: Steuerrechtliche Wirkung der strafbefreienden Erklärung
§ 9 Persönlicher Umfang der Abgeltungswirkung
Die Abgeltungswirkung nach § 8 erstreckt sich neben dem Steuerschuldner auf alle Gesamtschuldner.