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§ 9 Persönlicher Umfang der Abgeltungswirkung - Digitale Gesetze
Gesetz über die strafbefreiende Erklärung (StraBEG)
Erster Abschnitt Strafbefreiende Erklärung
Zweiter Abschnitt Steuerrechtliche Wirkung der strafbefreienden Erklärung
Dritter Abschnitt Verjährung für Besteuerungszeiträume vor 1993
Vierter Abschnitt Verwendungsbeschränkung
Inhaltsverzeichnis
Zweiter Abschnitt: Steuerrechtliche Wirkung der strafbefreienden Erklärung
§ 9 Persönlicher Umfang der Abgeltungswirkung
Die Abgeltungswirkung nach § 8 erstreckt sich neben dem Steuerschuldner auf alle Gesamtschuldner.