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Strafprozeßordnung (StPO)
Inhaltsübersicht
Erstes Buch Allgemeine Vorschriften
Zweites Buch Verfahren im ersten Rechtszug
Drittes Buch Rechtsmittel
Viertes Buch Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens
Fünftes Buch Beteiligung des Verletzten am Verfahren
Sechstes Buch Besondere Arten des Verfahrens
Siebentes Buch Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
Achtes Buch Schutz und Verwendung von Daten
§ 9 Gerichtsstand des Ergreifungsortes - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Erstes Buch: Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt: Gerichtsstand
§ 9 Gerichtsstand des Ergreifungsortes
Der Gerichtsstand ist auch bei dem Gericht begründet, in dessen Bezirk der Beschuldigte ergriffen worden ist.