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Strafprozeßordnung (StPO)
Inhaltsübersicht
Erstes Buch Allgemeine Vorschriften
Zweites Buch Verfahren im ersten Rechtszug
Drittes Buch Rechtsmittel
Viertes Buch Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens
Fünftes Buch Beteiligung des Verletzten am Verfahren
Sechstes Buch Besondere Arten des Verfahrens
Siebentes Buch Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
Erster Abschnitt Strafvollstreckung
Zweiter Abschnitt Kosten des Verfahrens
§ 464 Kosten- und Auslagenentscheidung; sofortige Beschwerde
§ 464a Kosten des Verfahrens; notwendige Auslagen
§ 464b Kostenfestsetzung
§ 464c Kosten bei Bestellung eines Dolmetschers oder Übersetzers für den Angeschuldigten
§ 464d Verteilung der Auslagen nach Bruchteilen
§ 465 Kostentragungspflicht des Verurteilten
§ 466 Haftung Mitverurteilter für Auslagen als Gesamtschuldner
§ 467 Kosten und notwendige Auslagen bei Freispruch, Nichteröffnung und Einstellung
§ 467a Auslagen der Staatskasse bei Einstellung nach Anklagerücknahme
§ 468 Kosten bei Straffreierklärung
§ 469 Kostentragungspflicht des Anzeigenden bei leichtfertiger oder vorsätzlicher Erstattung einer unwahren Anzeige
§ 470 Kosten bei Zurücknahme des Strafantrags
§ 471 Kosten bei Privatklage
§ 472 Notwendige Auslagen des Nebenklägers
§ 472a Kosten und notwendige Auslagen bei Adhäsionsverfahren
§ 472b Kosten und notwendige Auslagen bei Nebenbeteiligung
§ 473 Kosten bei zurückgenommenem oder erfolglosem Rechtsmittel; Kosten der Wiedereinsetzung
§ 473a Kosten und notwendige Auslagen bei gesonderter Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer Ermittlungsmaßnahme
Achtes Buch Schutz und Verwendung von Daten
§ 464d Verteilung der Auslagen nach Bruchteilen - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Siebentes Buch: Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
Zweiter Abschnitt: Kosten des Verfahrens
§ 464d Verteilung der Auslagen nach Bruchteilen
Die Auslagen der Staatskasse und die notwendigen Auslagen der Beteiligten können nach Bruchteilen verteilt werden.