Neunter Abschnitt Verhaftung und vorläufige Festnahme
Abschnitt 9a Weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Strafverfolgung und Strafvollstreckung
Abschnitt 9b Vorläufiges Berufsverbot
Zehnter Abschnitt Vernehmung des Beschuldigten
Elfter Abschnitt Verteidigung
Zweites Buch Verfahren im ersten Rechtszug
Drittes Buch Rechtsmittel
Viertes Buch Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens
Fünftes Buch Beteiligung des Verletzten am Verfahren
Sechstes Buch Besondere Arten des Verfahrens
Siebentes Buch Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
Achtes Buch Schutz und Verwendung von Daten
§ 42 Berechnung von Tagesfristen
Bei der Berechnung einer Frist, die nach Tagen bestimmt ist, wird der Tag nicht mitgerechnet, auf den der Zeitpunkt oder das Ereignis fällt, nach dem der Anfang der Frist sich richten soll.