Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
§ 402 Widerruf der Anschlusserklärung; Tod des Nebenklägers - Digitale Gesetze
Strafprozeßordnung (StPO)
Inhaltsübersicht
Erstes Buch Allgemeine Vorschriften
Zweites Buch Verfahren im ersten Rechtszug
Drittes Buch Rechtsmittel
Viertes Buch Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens
Fünftes Buch Beteiligung des Verletzten am Verfahren
Erster Abschnitt Definition
Zweiter Abschnitt Privatklage
Dritter Abschnitt Nebenklage
§ 395 Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger
§ 396 Anschlusserklärung; Entscheidung über die Befugnis zum Anschluss
§ 397 Verfahrensrechte des Nebenklägers
§ 397a Bestellung eines Beistands; Prozesskostenhilfe
§ 397b Gemeinschaftliche Nebenklagevertretung
§ 398 Fortgang des Verfahrens bei Anschluss
§ 399 Bekanntmachung und Anfechtbarkeit früherer Entscheidungen
§ 400 Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers
§ 401 Einlegung eines Rechtsmittels durch den Nebenkläger
§ 402 Widerruf der Anschlusserklärung; Tod des Nebenklägers
Vierter Abschnitt Adhäsionsverfahren
Fünfter Abschnitt Sonstige Befugnisse des Verletzten
Sechstes Buch Besondere Arten des Verfahrens
Siebentes Buch Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
Achtes Buch Schutz und Verwendung von Daten
Inhaltsverzeichnis
Fünftes Buch: Beteiligung des Verletzten am Verfahren
Dritter Abschnitt: Nebenklage
§ 402 Widerruf der Anschlusserklärung; Tod des Nebenklägers
Die Anschlußerklärung verliert durch Widerruf sowie durch den Tod des Nebenklägers ihre Wirkung.