Fünfter Abschnitt Fristen und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Sechster Abschnitt Zeugen
Siebter Abschnitt Sachverständige und Augenschein
Achter Abschnitt Ermittlungsmaßnahmen
Neunter Abschnitt Verhaftung und vorläufige Festnahme
Abschnitt 9a Weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Strafverfolgung und Strafvollstreckung
Abschnitt 9b Vorläufiges Berufsverbot
Zehnter Abschnitt Vernehmung des Beschuldigten
Elfter Abschnitt Verteidigung
Zweites Buch Verfahren im ersten Rechtszug
Drittes Buch Rechtsmittel
Viertes Buch Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens
Fünftes Buch Beteiligung des Verletzten am Verfahren
Sechstes Buch Besondere Arten des Verfahrens
Siebentes Buch Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
Achtes Buch Schutz und Verwendung von Daten
§ 38 Unmittelbare Ladung
Die bei dem Strafverfahren beteiligten Personen, denen die Befugnis beigelegt ist, Zeugen und Sachverständige unmittelbar zu laden, haben mit der Zustellung der Ladung den Gerichtsvollzieher zu beauftragen.